Gesetze
Gesetz wird geladen …
Fischereigeräte dürfen nur so aufgestellt oder ausgelegt werden, dass sie den Schiffsverkehr nicht behindern. Die Lage von Fischereigeräten muss den Führern von Fahrzeugen erkennbar sein.
Fischereigeräte, die nicht mehr benutzt werden oder nicht mehr benutzt werden dürfen, sind aus dem Wasser zu entfernen.