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Über den Ablauf der Prüfung und deren Ergebnis ist eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift ist von den an der Prüfung beteiligten Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen, zu den Akten des Fischereiverbandes zu nehmen und für die Dauer von zehn Jahren aufzubewahren. Niederschrift und Unterzeichnung können auch elektronisch erfolgen.