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Über den Verlauf und das Ergebnis der Prüfung ist eine Niederschrift zu erstellen und zu den Prüfungsakten zu nehmen. Die Niederschrift muss mindestens enthalten:
Ort, Tag und Dauer der Prüfung,
Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses,
Namen der Prüfungsteilnehmerinnen oder Prüfungsteilnehmer,
Prüfungsfächer der schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfung,
in den Prüfungsteilen erzielte Punktzahlen,
Gesamtergebnis der Prüfung.
Die Prüfungsniederschrift ist von der oder dem Vorsitzenden und den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen. Sie ist zu den Prüfungsakten zu nehmen, die bei der Ausbildungsstelle mindestens fünf Jahre aufzubewahren sind. Niederschrift und Unterzeichnung können auch elektronisch erfolgen.