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Die zu prüfende Person erhält nach bestandener Prüfung ein Zeugnis gemäß einem von der Fischereibehörde festgelegten Muster.
Über die nicht bestandene Prüfung wird die Bewerberin oder der Bewerber mündlich unterrichtet. Sie oder er kann einen Bescheid verlangen.
Eine nicht bestandene Prüfung muss vollständig wiederholt werden.