Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Fischereigesetzes (Landesfischereiordnung - LFO) Vom 5. Februar 2020
Der Fischereiverband Saar kann aus hegerischen, wissenschaftlichen oder fischereiwirtschaftlichen Gründen Ausnahmen von den Fangverboten zulassen. Dritter Abschnitt Fangbeschränkungen
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