Saarländisches Gesetz zur Sicherung der Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalität volljähriger Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und volljähriger Menschen mit Behinderung (Saarländisches Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetz) Vom 6. Mai 2009
Zuständige Behörde zur Durchführung dieses Gesetzes ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
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