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Gesellschaftsjagden sind Jagden, an denen mehr als vier Personen jagdlich zusammenwirken.
Bewegungsjagden sind alle Jagden, bei denen das Wild gezielt beunruhigt und den Schützen zugetrieben wird.
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Bewegungsjagd auf Schalenwild ist ein Schießübungsnachweis, der nicht älter als ein Jahr sein darf. Das zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Voraussetzungen und das Verfahren für den Nachweis der Schießfertigkeit nach Satz 1 zu regeln.
Bewegungsjagden sind alle Jagden, bei denen das Wild gezielt beunruhigt und den Schützen zugetrieben wird.
Für die Teilnahme an Bewegungsjagden ist von der Jagdleitung ein Nachweis einer besonderen Schießfertigkeit (§ 16 Abs. 3 SJG) zu verlangen. Hierfür ist…
Die Durchführung der Jagd soll möglichst störungsarm erfolgen. Als geeignete Form der Bejagung sind insbesondere Bewegungsjagden anzusehen. Bewegungsjagden sind…
Teilnahme an einer Gesellschaftsjagd oder einer zu Lehrzwecken gestellten Gesellschaftsjagd (§ 16 des Saarländischen Jagdgesetzes);
Die Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Zur Wildtierregulierung sind Methoden anzuwenden, bei denen die Eingriffe in die Wildbestände schnell, effektiv und tierschutzgerecht erfolgen. Bewegungsjagden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.