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Zur Ermittlung des Wahlergebnisses beruft die Wahlleitung unverzüglich nach dem Wahltermin den Wahlausschuss (§ 3) zu einer öffentlichen Sitzung ein.
Nach Schluss der Abstimmung beruft der Wahlleiter den Wahlausschuss ein. Der Wahlausschuss hat unverzüglich das Ergebnis der Wahl zu ermitteln.
Der Wahlausschuss stellt fest
Die Wahlleitung verkündet das Ergebnis der Wahl sofort nach der Feststellung unter Angabe der Namen der Gewählten und der Zahl der auf die einzelnen…
Der Wahlausschuss informiert die Nutzerinnen und Nutzer durch einen Aushang am schwarzen Brett oder andere geeignete Mittel über das Ergebnis der Wahl und lädt…
Der Wahlleiter gibt das vom Wahlausschuß festgestellte Wahlergebnis öffentlich bekannt. § 30 Satz 2 gilt entsprechend. Die Veröffentlichung erfolgt unbeschadet…
Der Wahlausschuss stellt das Wahlergebnis fest und dokumentiert insbesondere jeweils für die Wahlgruppe
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.