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Die Hauptversammlung beschließt, welche Berufsgruppen gemäß § 15 Nummer 2 des Landwirtschaftskammergesetzes in der Hauptversammlung durch berufene Mitglieder vertreten sein sollen und wie viele berufene Mitglieder auf die einzelnen Berufsgruppen entfallen.
Die Hauptversammlung sorgt im Rahmen der Satzungen dafür, dass die der Landwirtschaftskammer gestellten Aufgaben umgesetzt werden. Sie fasst die erforderlichen…
Zwei Drittel der Gewählten müssen der Wahlgruppe 1 gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 1, ein Drittel der Wahlgruppe 2 gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 2 angehören.
Der Verbandsversammlung gehören ferner zwei Delegierte an, die gewähltes Mitglied der Landwirtschaftskammer sind und von diesen entsandt werden. Jede oder jeder…
Die gewählten Mitglieder der Hauptversammlung haben als weitere Mitglieder der Hauptversammlung zu berufen:
Der Hauptausschuss der Landwirtschaftskammer besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, den beiden Stellvertretungen und bis zu fünfzehn von der…
Die Wahlen der Mitglieder der Ortsstellen gemäß § 21 Absatz 2 des Landwirtschaftskammergesetzes finden in gemeinsamen Wahlversammlungen der Wahlgruppen 1 und 2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.