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Dem Fachausschuss gehören mindestens fünf und höchstens zehn natürliche Personen an, die über die erforderliche Sach- und Fachkunde verfügen. Die Mitglieder des Fachausschusses üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Eine mehrmalige Berufung ist zulässig. Das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium beruft die Mitglieder unter Berücksichtigung des § 12 Absatz 1 des Landesgleichstellungsgesetzes. Berufen werden können nur Vertreterinnen und Vertreter
aus Wissenschaft und Forschung,
der Einrichtungen der onkologischen Qualitätssicherung,
des Gesundheitswesens,
aus anderen Krebsregistern der Länder und
der Interessensvertretungen der Patientinnen und Patienten.
Der Fachausschuss hat insbesondere die Aufgaben,
das Landeskrebsregister in der Wissenschaft zu verankern,
innovative Konzepte der Datengewinnung und -auswertung zu entwickeln,
Vorschläge für die Durchführung onkologischer Forschungsvorhaben zu machen und
über Anträge auf Überlassung von im Landeskrebsregister gespeicherten Daten nach § 23 Absatz 2 und § 24 zu beraten und Empfehlungen darüber abzugeben, ob den Anträgen entsprochen werden soll.
Die Amtsdauer des Fachausschusses beginnt mit der konstituierenden Sitzung und beträgt fünf Jahre. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, wird für den Rest seiner Amtszeit eine Nachfolge berufen. Nach Ablauf der Amtsdauer bleiben die Mitglieder bis zur konstituierenden Sitzung eines neuen Fachausschusses im Amt.
die Beschlussfassung über eine Beteiligung des Landeskrebsregisters an größeren oder strategischen oder politisch relevanten Forschungsprojekten und
Beim Zentrum für Krebsregisterdaten wird ein wissenschaftlicher Ausschuss eingerichtet.
Das Landeskrebsregister hat einen Beirat, einen wissenschaftlichen Fachausschuss sowie einen Aufsichtsrat, wenn eine juristische Person des Privatrechts nach §…
die Durchführung von fachbezogenen Untersuchungen und Forschungsprojekten sowie die Auswertung von Untersuchungs- und Forschungsprogrammen,
je eine ärztliche Vertretung kommunaler und freigemeinnütziger Krankenhäuser,
Für die Entscheidung bestimmter Angelegenheiten, die mehrere Fachbereiche berühren und eine aufeinander abgestimmte Wahrnehmung erfordern, sollen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.