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Der Erste Prüfungsabschnitt dient der Feststellung, ob der Prüfling die im Grundstudium vermittelten inhaltlichen und methodischen Grundlagen des Studienganges Lebensmittelchemie beherrscht und eine systematische Orientierung erworben hat. Er umfasst die mündlichen Prüfungen in den Fächern der Anlage 2.
Die mündliche Prüfung dauert in jedem Fach in der Regel 30 Minuten. Die Prüfungen sollen innerhalb von vier Wochen abgeschlossen sein.
Die Prüfungen in den Fächern der Anlage 2 können studienbegleitend vor dem in § 1 Abs. 2 Satz 2 genannten Zeitpunkt abgelegt werden, wenn die für diese Prüfungen nach Anlage 1 vorgesehenen Leistungsnachweise für den Ersten Prüfungsabschnitt erbracht worden sind. Die Zuordnung der in diesem Falle erfolgreich zu absolvierenden Leistungsnachweise zu den Prüfungsfächern ergibt sich aus der Studienordnung für den Studiengang Lebensmittelchemie der Technischen Universität Dresden. Im Falle der studienbegleitenden Prüfungen findet Absatz 2 Satz 2 keine Anwendung.
Die Gesamtnote des Ersten Prüfungsabschnitts errechnet sich aus dem Durchschnitt der Einzelnoten; § 11 Abs. 3 gilt entsprechend.
Für die Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen sowie der durch diese Verordnung zugewiesenen Aufgaben wird bei der Technischen Universität Dresden,…
Die mündlichen Prüfungen des Ersten und Zweiten Prüfungsabschnitts sollen einmal jährlich in der vorlesungsfreien Zeit, im Anschluss an die Lehrveranstaltungen…
der Nachweis für den Ersten und Zweiten Prüfungsabschnitt der Immatrikulation für den Studiengang Lebensmittelchemie an der Technischen Universität Dresden für…
Die mündlichen Prüfungen in den Fächern der Anlage 3 können studienbegleitend vor dem in § 1 Absatz 2 genannten Zeitpunkt abgelegt werden, soweit die für diese…
Prüfungsfächer und inhaltliche Schwerpunkte des Ersten Prüfungsabschnitts
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.