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Die nachgeordneten Landesbehörden unterstehen der Dienstaufsicht und der Fachaufsicht.
Die nachgeordneten Landesbehörden unterstehen der Dienstaufsicht und der Fachaufsicht.
Die obersten Landesbehörden führen zugleich die oberste Dienstaufsicht über die ihnen im Rahmen ihres Geschäftsbereichs unterstehenden unteren Landesbehörden.
die Landesoberbehörden und die Landesmittelbehörden über die ihnen unterstehenden unteren Landesbehörden.
die obersten Landesbehörden über die ihnen im Rahmen ihres Geschäftsbereichs nachgeordneten Landesmittelbehörden, Landesämter und unteren Landesbehörden im…
Die Fachhochschulen unterliegen der Dienst- und Fachaufsicht (§§ 11 bis 13 des Landesorganisationsgesetzes), in Fragen von Lehre und Forschung der…
In Angelegenheiten betreffend die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten untersteht es der Fachaufsicht der zuständigen obersten Landesbehörde.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.