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Der Ministerpräsident gibt die Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden und ihre späteren Veränderungen im Gesetz- und Verordnungsblatt nachrichtlich bekannt.
Der Ministerpräsident gibt die Bezirke der unteren Landesbehörden und ihre Veränderungen im Amtsblatt des Saarlandes nachrichtlich bekannt.
Der Ministerpräsident gibt die Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt.
Sitz und Bezirk der Landesmittelbehörden bestimmt die Landesregierung oder auf Grund einer von ihr erteilten Ermächtigung das zuständige Landesministerium. Die…
Sitz und Bezirk der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden richten sich nach den bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehenden Rechts- oder…
Die Landesregierung kann durch Rechtsverordnung bestimmen, dass zum Zweck einer Vereinfachung der Verwaltung oder einer Verbesserung der Verwaltungsleistung für…
Untere Landesbehörden sind Behörden, die einer Landesoberbehörde oder einer Landesmittelbehörde unterstehen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.