Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Dienstaufsicht erstreckt sich auf den Aufbau, die innere Ordnung, die allgemeine Geschäftsführung und die Personalangelegenheiten der Behörde.
Die Dienstaufsicht führen
die obersten Landesbehörden über die ihnen im Rahmen ihres Geschäftsbereichs unterstehenden Landesoberbehörden und Landesmittelbehörden,
das Innenministerium über die Bezirksregierungen, soweit sich nicht aus Absatz 3 etwas anderes ergibt,
die Landesoberbehörden und die Landesmittelbehörden über die ihnen unterstehenden unteren Landesbehörden.
Die obersten Landesbehörden führen zugleich die oberste Dienstaufsicht über die ihnen im Rahmen ihres Geschäftsbereichs unterstehenden unteren Landesbehörden.
Die Dienstaufsicht des Innenministeriums über die Bezirksregierungen berührt die Befugnisse der übrigen obersten Landesbehörden als oberste Dienstbehörden im Sinne des § 3 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes oder auf Grund besonderer gesetzlicher Vorschriften nicht.
die obersten Landesbehörden über die ihnen im Rahmen ihres Geschäftsbereichs nachgeordneten Landesmittelbehörden, Landesämter und unteren Landesbehörden im…
die obersten Landesbehörden im Rahmen ihres Geschäftsbereichs über die Landesoberbehörden und Landesmittelbehörden,
Die nachgeordneten Landesbehörden unterstehen der Dienstaufsicht und der Fachaufsicht.
die Leitungen der Gerichte, Staatsanwaltschaften und sonstigen Behörden über ihre jeweilige Behörde;
Die nachgeordneten Landesbehörden unterstehen der Dienstaufsicht und der Fachaufsicht.
die Landesmittelbehörden über die ihnen nachgeordneten unteren Landesbehörden im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1; die obersten Landesbehörden führen zugleich im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.