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Die Dienstaufsicht erstreckt sich auf den Aufbau, die innere Ordnung, die allgemeine Geschäftsführung und die Personalangelegenheiten der Behörde.
Die Dienstaufsicht führen
die obersten Landesbehörden über die ihnen im Rahmen ihres Geschäftsbereichs nachgeordneten Landesmittelbehörden, Landesämter und unteren Landesbehörden im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2,
die Landesmittelbehörden über die ihnen nachgeordneten unteren Landesbehörden; die obersten Landesbehörden führen zugleich im Rahmen ihres Geschäftsbereichs die oberste Dienstaufsicht über diese unteren Landesbehörden.
Die Dienstaufsicht erstreckt sich auf alle Aufgabengebiete, die Voraussetzung für den geordneten Ablauf des Dienstbetriebes sind. Dazu gehören insbesondere der…
Die Aufgaben der oder des höheren Dienstvorgesetzten und der obersten Dienstbehörde nimmt für alle Beamtinnen und Beamten der Gemeinden, Landkreise,…
die obersten Landesbehörden über die ihnen im Rahmen ihres Geschäftsbereichs unterstehenden Landesoberbehörden und Landesmittelbehörden,
Die nachgeordneten Landesbehörden unterstehen der Dienstaufsicht und der Fachaufsicht.
die Landesmittelbehörden über die ihnen nachgeordneten unteren Landesbehörden im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1; die obersten Landesbehörden führen zugleich im…
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