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Die Bezirksregierung ist die allgemeine Vertretung der Landesregierung im Bezirk. Sie hat die Entwicklung auf allen Lebensbereichen im Bezirk zu beobachten und den zuständigen obersten Landesbehörden darüber zu berichten.
Die Bezirksregierung ist eine Bündelungsbehörde.
Die Bezirksregierung ist zuständig für alle Aufgaben der Landesverwaltung, die nicht ausdrücklich anderen Behörden übertragen sind.
Die Bezirksregierungen gliedern sich in Abteilungen, die aus den Dezernaten gebildet werden. Soweit möglich werden Dezernate, die Aufgaben aus dem Geschäftsbereich eines Ministeriums wahrnehmen, in ressortorientierten Abteilungen zusammengefasst. Der Aufbau und die Geschäftsordnung der Bezirksregierungen werden vom Innenministerium im Einvernehmen mit den betroffenen Ressorts festgelegt.
Die Bezirksregierungen sind
Die Bezirksregierung ist zuständige Behörde
Die Bezirksregierungen sind
Die Bezirksregierungen sind zuständige Behörden im Sinne der folgenden Gesetze und Verordnungen jeweils in der jeweils geltenden Fassung:
Abweichend von § 1 Absatz 1 und unbeschadet der Aufgabenübertragungen in den §§ 3 bis 5 ist die Bezirksregierung die dienstvorgesetzte Stelle für
Ist für Verfahren nach den §§ 2 und 4 dieses Gesetzes eine Zuständigkeit mehrfach begründet, so ist die Bezirksregierung zuständig, die zuerst mit der Sache…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.