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Landesmittelbehörden sind die einer obersten Landesbehörde unmittelbar unterstehenden Behörden, die für einen Teil des Landes und in besonderen Fällen für das ganze Land zuständig sind.
Landesmittelbehörden sind die Bezirksregierungen und die Oberfinanzdirektionen.
Landesmittelbehörden anderer als in Absatz 2 genannter Art dürfen nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes errichtet werden.
Sitz und Bezirk der Landesmittelbehörden bestimmt die Landesregierung oder auf Grund einer von ihr erteilten Ermächtigung das zuständige Landesministerium. Die Landesregierung oder - auf Grund einer von ihr erteilten Ermächtigung - das zuständige Landesministerium kann einer Landesmittelbehörde Aufgaben im Bezirk anderer Landesmittelbehörden übertragen; abweichende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Landesmittelbehörden sind die einer obersten Landesbehörde unmittelbar nachgeordneten Behörden, denen wenigstens eine untere Landesbehörde nachgeordnet ist.
Landesbehörden sind die obersten Landesbehörden, die Landesoberbehörden, die Landesmittelbehörden und die unteren Landesbehörden.
Landesoberbehörden sind Behörden, die einer obersten Landesbehörde unmittelbar unterstehen und für das ganze Land zuständig sind.
Oberste Landesbehörden sind die Landesregierung, der Ministerpräsident und die Landesministerien.
Den Landesober- und Landesmittelbehörden sowie unteren Landesbehörden, Einrichtungen, Landesbetrieben sowie Sondervermögen, soweit sie den Landeshaushalt…
Landesmittelbehörden im Sinne dieser Verordnung sind die Bezirksregierungen, soweit sie den Landeshaushalt ausführen, und die Bezirksregierung Köln in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.