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Das Ministerium für Bildung und Kultur beruft für die Landeszentrale einen wissenschaftlichen Beirat. Vor der Berufung ist der zuständige Ausschuss im Landtag des Saarlandes anzuhören. Bei der personellen Besetzung des Beirates müssen folgende Fachbereiche berücksichtigt werden:
Demokratiebildung in der Frühpädagogik
Demokratiebildung in Schule
Demokratiebildung in der außerschulischen Jugendarbeit
Politische Erwachsenenbildung
Erinnerungs- und Gedenkstättenarbeit
Europapolitische Bildung
Politische Medienbildung
Die Gesamtmitgliederzahl soll sieben nicht überschreiten. Um mögliche Interessenkonflikte auf Landesebene auszuschließen, sollen vorrangig Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler berücksichtigt werden, die an einer Hochschule außerhalb des Saarlandes beschäftigt waren oder sind. Mögliche Interessenkonflikte sind offenzulegen; bei Befangenheit wirken Beiratsmitglieder an Beratung und Beschlussfassung nicht mit.
Der Beirat berät und überprüft die Landeszentrale bei der Umsetzung ihrer Aufgaben im Hinblick auf die Einhaltung der Grundsätze nach § 2 Absatz 3 und erarbeitet Empfehlungen für die konzeptionelle Arbeit. Er kann im Bedarfsfall Sachverständige anhören oder Gutachten einholen. Die Ergebnisse der Überprüfung sowie der Verfahren nach Satz 2 sind der Landeszentrale und dem Ministerium für Bildung und Kultur zuzuleiten.
Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre. Wird nach Ablauf der Amtszeit kein neuer Beirat berufen, verlängert sich die Amtszeit der amtierenden Mitglieder bis zur Berufung eines neuen Beirats, längstens jedoch um ein weiteres Jahr.
Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, wird für die verbleibende Dauer der laufenden Amtszeit ein Nachfolgemitglied berufen. Der Beirat kann dem Ministerium für Bildung und Kultur hierfür mit Mehrheitsbeschluss Kandidatinnen oder Kandidaten vorschlagen.
Für die Dauer der Amtszeit wählt der Beirat mit einfacher Mehrheit aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter.
Der Beirat tagt mindestens einmal jährlich. Die Mitglieder des Beirats sind zu den Sitzungen unter Einhaltung einer Frist von in der Regel vier Wochen unter Angabe einer Tagesordnung einzuladen.
Die Leiterin oder der Leiter der Landeszentrale wird eingeladen und nimmt an den Sitzungen teil; sie oder er kann sich jederzeit äußern. Das Ministerium für Bildung und Kultur entsendet zu den Beiratssitzungen eine Vertreterin oder einen Vertreter.