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Der Landespflegeausschuss besteht aus jeweils sieben Vertretern/Vertreterinnen der Pflegeeinrichtungen sowie der Pflegekassen (einschließlich eines Vertreters/einer Vertreterin des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung [2] bzw. des Sozialmedizinischen Dienstes der Bundesknappschaft[3]) im Saarland, einem Vertreter/einer Vertreterin der zuständigen Landesbehörde, einem Vertreter/einer Vertreterin des überörtlichen Sozialhilfeträgers, einem Vertreter/einer Vertreterin des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. sowie je einem Vertreter/einer Vertreterin des Landkreistages Saarland und des Saarländischen Städte- und Gemeindetages.
Jedes Mitglied hat zwei Stellvertreter/Stellvertreterinnen.
Die zuständige Landesbehörde kann weitere vier Personen des öffentlichen Lebens als Mitglieder berufen. Sie sollen über die notwendige Fachkompetenz im sozial- und gesundheitspflegerischen Bereich verfügen.
Die Mitglieder des Ausschusses wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende sowie einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin. Kommt eine Einigung nicht zustande, werden sie durch Los bestimmt.