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Die Vertreter/Vertreterinnen der Pflegeeinrichtungen werden von diesen wie folgt bestellt: Die Vertreter/Vertreterinnen der Pflegekassen werden von den Landesverbänden der Pflegekassen im Saarland sowie der Landesvertretung Saarland des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen und des Arbeiter-Ersatzkassen-Verbandes bestellt. Der Vertreter/die Vertreterin des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. wird durch den Landesausschuss Saarland bestellt. Die übrigen Mitglieder bzw. deren Stellvertreter/Stellvertreterinnen werden von den sie entsendenden Organisationen bestellt.
fünf Mitglieder durch die Vereinigungen der freigemeinnützigen Träger
ein Mitglied durch die Vereinigungen der privatgewerblichen Träger stationärer Pflegeeinrichtungen
ein Mitglied durch die Vereinigungen der privatgewerblichen Träger ambulanter Pflegedienste.
Die Bestellung ist der Geschäftsstelle schriftlich oder in elektronischer Form bekannt zu geben. Diese unterrichtet die beteiligten Organisationen.
Soweit bis spätestens 6 Wochen nach Beginn der Amtsperiode keine Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder bestellt werden, bestellt die zuständige Landesbehörde auf Antrag einer der beteiligten Organisationen die Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder.