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Die zeichnerischen Festlegungen des Landesentwicklungsplans sollen im Maßstab nicht größer als 1 : 300 000 sein. Die verwendeten Planzeichen sind in einer Legende zum Landesentwicklungsplan zu erklären. Teil 4 Regionaler Flächennutzungsplan
Der Lageplan, für den ein Maßstab nicht kleiner als 1:500 zu verwenden ist, muß insbesondere enthalten:
Zeichnerische Festlegungen nach Absatz 1 sind in der Regel ab einer Flächengröße von 10 Hektar vorzunehmen.
Die zeichnerischen Darstellungen erfolgen im Maßstab 1 : 50 000. Sie müssen nach Gegenstand, Form und Inhalt der Anlage 3 entsprechen.
Die zeichnerischen Festlegungendes Braunkohlenplanes müssen nach Inhalt und Gliederung der Anlage 2 entsprechen. Im Übrigen finden die Planzeichen der Anlage 3…
Der Lageplan ist auf der Grundlage eines Auszugs aus dem Liegenschaftskataster (§ 2) zu erstellen. Dabei ist ein Maßstab von mindestens 1:500 zu verwenden. Ein…
Die Braunkohlenpläne bestehen aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen. Die textlichen Festlegungen müssen insbesondere Angaben enthalten über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.