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Zu Beginn der Vorbereitungen für die Aufstellung informiert die Landesplanungsbehörde die fachlich betroffenen Landesministerien über
die allgemeine Planungsabsicht,
die für die Umweltprüfung vorliegenden Daten sowie
die der Strategischen Umweltprüfung zu unterziehenden Planungsinhalte.
Die Landesplanungsbehörde gibt den fachlich betroffenen Landesministerien Gelegenheit sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der in den Umweltbericht aufzunehmenden Informationen zu äußern (Scoping).
Die regionalen Planungsträger werden an der Aufstellung des Landesentwicklungsplans beteiligt.
Hinweise für die regionalplanerische Beurteilung von raumbedeutsamen Fachplanungen und Projekten geben,
in Verfahren der Landes- und Regionalplanung,
Der Nahverkehrsplan wird im Benehmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften aufgestellt. Soweit kreisangehörige Städte und Gemeinden Aufgabenträger gemäß § 3…
Hat der regionale Planungsträger die Aufstellung eines Regionalplans beschlossen, führt die Regionalplanungsbehörde das Aufstellungsverfahren durch.
die Bezirksplanungsbehörde,
Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) wird bei der Landesplanungsbehörde und bei den Regionalplanungsbehörden zur Einsicht niedergelegt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.