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Über den Verlauf der mündlichen Prüfungen sind von der Beisitzerin oder dem Beisitzer Niederschriften zu fertigen, in denen die Noten, die Prüfungsthemen und wichtige Prüfungsfragen festzuhalten sind. Dabei soll zu erkennen sein, mit welchem Ergebnis der Prüfling die Themen behandelt und die Fragen beantwortet hat. Die Niederschrift wird von den an der jeweiligen Prüfung beteiligten Mitgliedern des Prüfungsausschusses unterzeichnet. Sie ist Bestandteil der Prüfungsakten. Niederschrift und handschriftliche Unterzeichnung können auch elektronisch erfolgen.