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Die einzelnen Prüfungsleistungen werden wie folgt bewertet: 15/14/13 Punkte = sehr gut = eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung; 12/11/10 Punkte = gut = eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung; 9/8/7 Punkte = befriedigend = eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung; 6/5/4 Punkte = ausreichend = eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht; 3/2/1 Punkte = mangelhaft = eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, die jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten; 0 Punkte = ungenügend = eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten.