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Die Fachleiterinnen und Fachleiter des Studienseminars für das Lehramt an beruflichen Schulen werden vom Ministerium für Bildung und Kultur berufen.
Fachleiterinnen und Fachleiter führen die Fachseminare gemäß § 15 durch. Sie beraten die Leiterin oder den Leiter des Studienseminars in Fragen ihrer Fachrichtung oder ihres Faches.
Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars teilt jeder Studienreferendarin und jedem Studienreferendar die zuständigen Fachleiterinnen oder die zuständigen Fachleiter zu. Beim Doppelfach wird eine Fachleiterin oder ein Fachleiter zugeteilt. Zu Beginn des zweiten Ausbildungshalbjahres führt jede Fachleiterin und jeder Fachleiter mit den ihr oder ihm zugeteilten Studienreferendarinnen und Studienreferendaren ein ausführliches Gespräch mit beratendem Charakter, das über den Ausbildungsstand Auskunft gibt. Über die Beratungsgespräche sind Niederschriften anzufertigen, die zu den Ausbildungsakten genommen werden. Die Niederschriften können auch elektronisch erfolgen.