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Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars für das Lehramt an beruflichen Schulen wird vom Ministerium für Bildung und Kultur hauptamtlich berufen. Zur Unterstützung der Leiterin oder des Leiters des Studienseminars werden vom Ministerium für Bildung und Kultur Vertreterinnen oder Vertreter bestellt.
Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars leitet und beaufsichtigt die gesamte Ausbildung der Studienreferendarinnen und Studienreferendare. Sie oder er ist verantwortlich für die Durchführung der allgemeinen Seminare nach § 14, der Fachseminare nach § 15 und der sonstigen Veranstaltungen nach § 16.