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Fachseminare werden eingerichtet für die Unterrichtsfächer an beruflichen Schulen, die dem Studium der beruflichen Fachrichtungen gemäß Anlage 1 und der allgemein bildenden Fächer gemäß Anlage 2 entsprechen. In Doppelfächern ist der doppelte Umfang an Fachseminaren einzurichten. In den Fachseminaren sollen aus den nachfolgenden Gebieten insbesondere behandelt werden: Die Ausbildungsgegenstände werden durch das Ministerium für Bildung und Kultur durch Richtlinien festgelegt.
aus dem Bereich „Unterricht“ unter anderem:
Beobachtung und Beurteilung von Unterricht im Berufsfeld und dem allgemein bildenden Fach
Organisation, Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht im Berufsfeld beziehungsweise dem allgemein bildenden Fach unter didaktisch- methodischen Aspekten
fachspezifische Auswahl von Medien im Unterricht
aus dem Bereich „Erziehung und Sozialisation“ unter anderem:
fachspezifische Planung von Unterricht zur Vermittlung von beruflicher Handlungskompetenz
aus dem Bereich „Bewertung und Beratung“ unter anderem:
Berücksichtigung fachspezifischer Zugangsschwierigkeiten im Berufsfeld beziehungsweise dem allgemein bildenden Fach unter Beachtung unterschiedlicher Lernvoraussetzungen
fachspezifische Differenzierung und Individualisierung von Unterricht
Optimierung und Evaluierung von Lehr- und Lernprozessen im Berufsfeld beziehungsweise in dem allgemein bildenden Fach
fachspezifische Bewertung von Schülerleistungen
aus dem Bereich „Schule“ unter anderem:
fachspezifische Zusammenarbeit mit außerschulischen Organisationen und anderen Beteiligten.