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Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist an das Ministerium für Bildung und Kultur zu richten.
Dem Antrag sind beizufügen:
ein unterschriebener Lebenslauf,
ein Lichtbild aus neuester Zeit,
eine Geburtsurkunde, gegebenenfalls eine Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde sowie Geburtsurkunden der Kinder,
eine beglaubigte Abschrift beziehungsweise Ablichtung der Hochschulzugangsberechtigung,
eine beglaubigte Abschrift beziehungsweise Ablichtung des Zeugnisses über die Erste Staatsprüfung oder über eine Diplomprüfung, über einen Masterabschluss oder über eine gleichwertige Hochschulabschlussprüfung,
von Bewerberinnen und Bewerbern mit einer Ersten Staatsprüfung nach einem von Beginn an lehramtsbezogenen Studium, das vor dem 1. Oktober 2025 begonnen wurde, eine Bescheinigung des Studienseminars für das Lehramt an beruflichen Schulen über die geleisteten betriebspraktischen Tätigkeiten gemäß § 2 Absatz 5 Satz 5 und 6 sowie § 17 Absatz 1a Satz 2 der Lehramtsprüfungsordnung I vom 18. März 2008 (Amtsbl. S. 548), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 20. September 2021 (Amtsbl. I S. 2166), beziehungsweise von Bewerberinnen und Bewerbern, die ihr von Beginn an lehramtsbezogenes Studium für das Lehramt an beruflichen Schulen ab dem 1. Oktober 2025 aufgenommen haben, sämtliche Zeugnisse und Bescheinigungen über die geleisteten betriebspraktischen Tätigkeiten gemäß § 2 Absatz 5 Satz 5 der Lehramtsprüfungsordnung I vom 18. März 2008 (Amtsbl. S. 548), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 30. September 2024 (Amtsbl. I S. 790),
von Bewerbern mit einem Masterabschluss oder mit einer gleichwertigen Hochschulabschlussprüfung im Studiengang Wirtschaftspädagogik an Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen, die ihr Studium ab dem 1. Oktober 2025 aufgenommen haben, sämtliche Zeugnisse und Bescheinigungen über auf die berufliche Fachrichtung bezogene fachpraktische Tätigkeiten gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz „Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5)“ vom 12. Mai 1995, in der jeweils geltenden Fassung,
ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30 a des Bundeszentralregistergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1984 (BGBl. I S. 1229, 1985 I S. 195), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2714), in der jeweils geltenden Fassung zur Vorlage bei einer Behörde aus neuester Zeit,
eine formlose persönliche Erklärung darüber, ob die Bewerberin oder der Bewerber gerichtlich bestraft ist oder gegen sie oder ihn ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union,
gegebenenfalls eine Bescheinigung über den geleisteten Wehr- oder Ersatzdienst, über eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer oder das Freiwillige Soziale oder Ökologische Jahr beziehungsweise Kindererziehungszeiten,
gegebenenfalls ein Nachweis der Schwerbehinderung,
Nachweise über eventuelle Studien- oder Tätigkeitsaufenthalte im Ausland,
eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, ob sie oder er bereits in einem anderen Bundesland oder bei anderen Zulassungsbehörden einen Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst gestellt, einen Vorbereitungsdienst ganz oder teilweise abgeleistet oder die Zweite Staatsprüfung abgelegt oder endgültig nicht bestanden hat,
von Bewerberinnen oder Bewerbern, die einen Härteantrag stellen, Nachweise über die Tatsachen, mit denen sie das Vorliegen eines besonderen persönlichen oder sozialen Härtefalls begründen,
von Bewerberinnen und Bewerbern, die die Zuweisung an eine bestimmte Ausbildungsschule begehren, Nachweise zur Begründung einer besonderen Notwendigkeit für diese Zuweisung,
gegebenenfalls der Nachweis der kirchlichen Unterrichtserlaubnis.