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Diese Verordnung gilt für alle Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die ihren Vorbereitungsdienst ab dem 1. Februar 2013 beginnen.
Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die ihren Vorbereitungsdienst vor dem 1. Februar 2013 begonnen haben, führen diesen nach den Vorschriften der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Klassenstufen 5 bis 13) vom 22. September 1981 (Amtsbl. S. 737), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 22. Januar 2013 (Amtsbl. I S. 27),[4] fort. Für Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die ihren Vorbereitungsdienst vor dem 1. Februar 2025 begonnen haben, gilt § 24 Absatz 2 der Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für das Lehramt für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) vom 22. Januar 2013 (Amtsbl. I S. 27), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), fort.