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Die Beschlüsse der Richtervertretung werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden oder sich bei einer Beschlussfassung im Umlaufverfahren an der Abstimmung beteiligenden Mitglieder gefasst. Stimmenthaltungen bleiben bei der Ermittlung der Mehrheit außer Betracht. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
Die Richtervertretung ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist oder sich an der Beschlussfassung im Umlaufverfahren beteiligt. Bei der Beschlussfassung im Umlaufverfahren müssen sämtliche Mitglieder Gelegenheit zur Stimmabgabe erhalten. Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.
Mitglieder der Richtervertretung, die gemäß § 51 in Verbindung mit § 31 Absatz 3 des Landespersonalvertretungsgesetzes mittels Video- oder Telefonkonferenz an Sitzungen teilnehmen, gelten als anwesend im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 und des Absatzes 2 Satz 1.
Die Richtervertretung gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung enthält Bestimmungen über die Geschäftsführung und die Beschlussfassung. Die Richtervertretung kann in der Geschäftsordnung weitere Regelungen treffen. Sie bringt die Geschäftsordnung der Dienststelle zur Kenntnis.
Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Seine Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen…
Ein Mitglied der Richtervertretung kann auf Wunsch der Richterin oder des Richters an Besprechungen mit entscheidungsbefugten Personen der Dienststelle…
Die Vertreterversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens acht ihrer Mitglieder anwesend sind. Sie faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, im Falle der…
Sind an einer Angelegenheit Hauptrichterrat, Hauptstaatsanwaltsrat und Hauptpersonalrat oder einzelne dieser Vertretungen gemeinsam beteiligt, so treten die…
Vor einem Beschluss in Angelegenheiten, die einzelne Dienststellen, Richterinnen oder Richter betreffen, gibt die Stufenvertretung den Richterräten Gelegenheit…
Beratung und Beschlussfassung erfolgen in Abwesenheit der Parteien. Die Schiedsstelle entscheidet mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder, bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.