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Das Prüfungsverfahren wird in den Fällen des § 67 Nummer 3 durch einen Antrag des Justizministeriums, in den Fällen der Nummer 4 durch einen Antrag der Richterin oder des Richters eingeleitet. Ein Vorverfahren findet nur in Fällen des § 67 Nummer 4 statt.
Das Verfahren wird in den Fällen des § 62 Abs. 1 Nr. 3 durch einen Antrag der obersten Dienstbehörde, in den Fällen der Nummer 4 durch einen Antrag des Richters…
Das berufsgerichtliche Verfahren wird dadurch eingeleitet, dass der oder die Berufsangehörige den Antrag nach § 71a schriftlich bei dem Landgericht einreicht.
Das Verfahren wird in den Fällen des § 43 Nr. 3 durch einen Antrag der obersten Dienstbehörde, in den Fällen der Nummer 4 durch einen Antrag des Richters…
Das Versetzungsverfahren wird durch einen Antrag des Justizministeriums eingeleitet. Ein Vorverfahren findet nicht statt.
Das Versetzungsverfahren wird durch einen Antrag der obersten Dienstbehörde eingeleitet. Ein Vorverfahren findet nicht statt.
Die Geschäftsstelle kann der Kommission oder dem Vorprüfungsausschuss sonstige Einzelfälle vorlegen. Für sich hieraus ergebende Anträge nach Absatz 1 leitet sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.