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Das Versetzungsverfahren wird durch einen Antrag des Justizministeriums eingeleitet. Ein Vorverfahren findet nicht statt.
Das Verfahren wird durch einen Antrag der obersten Dienstbehörde eingeleitet. Ein Vorverfahren findet nicht statt. Der Vertreter des Bundesinteresses beim…
Das Verfahren wird durch schriftlichen Antrag mindestens einer Partei bei der Vermittlungsstelle eingeleitet.
Das Versetzungsverfahren wird durch einen Antrag der obersten Dienstbehörde eingeleitet. Ein Vorverfahren findet nicht statt.
Das Prüfungsverfahren wird in den Fällen des § 67 Nummer 3 durch einen Antrag des Justizministeriums, in den Fällen der Nummer 4 durch einen Antrag der…
Das Verfahren wird in den Fällen des § 43 Nr. 3 durch einen Antrag der obersten Dienstbehörde, in den Fällen der Nummer 4 durch einen Antrag des Richters…
In anderen als den in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Fällen wird die Versetzung oder Abordnung von dem für Justiz zuständigen Ministerium verfügt oder das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.