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Die Vorschriften dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/883 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen, zur Änderung der Richtlinie 2010/65/EU und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/59/EG (ABl. L 151 vom 7.6.2019, S. 116), im Folgenden Hafenentsorgungsrichtlinie. Sie sollen die Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen auf See soweit wie möglich verhindern, indem in den betroffenen nordrhein-westfälischen Häfen Auffangeinrichtungen für Schiffsabfälle bereitgehalten und verstärkt in Anspruch genommen werden. Dieses Gesetz dient auch der Umsetzung des Übereinkommens vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (BGBl. 2003 II S. 1799, 1800) in der jeweils geltenden Fassung sowie der Ausführung des Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetzes vom 27. Januar 2021 (BGBl. I S. 130). Abschnitt 1 Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/883 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen, zur Änderung der Richtlinie 2010/65/EU und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/59/EG
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Meldung von Abfällen von Schiffen, einschließlich Rückständen Artikel 6, 7 und 9 der Richtlinie (EU) 2019/883 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.…
Mit diesem Gesetz soll außerdem das Erreichen der europarechtlichen Zielvorgaben der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.…
Mit der Richtlinie (EU) 2019/883 des Europäischen Parlaments und des Rates wird sichergestellt, dass Abfälle von Schiffen in Häfen der Union entladen und dort…
*Diese Regelung dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Hafenstaatkontrolle (ABl. EU…
Die Durchsetzung der Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und…
Die Entsorgung findet nach Absprache des Schiffsführers mit dem Betreiber des Hafens unter Einbeziehung der Betreiber der Umschlaganlagen, die sich in dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.