§ 4 SächsLSchiedRehaVOSächsische Landesschiedsstellenverordnung Rehabilitation
Die Geschäfte der Landesschiedsstelle werden durch eine Geschäftsstelle geführt. Sie wird bei der zuständigen Behörde eingerichtet. Das vorsitzende Mitglied…
§ 1 Abs. 2 LSchVVerordnung über die Errichtung und das Verfahren einer Landesschiedsstelle (Landesschiedsstellenverordnung - LSchV) Vom 19. Februar 1990
Die Geschäftsführung der Schiedsstelle wechselt nach Ablauf der Amtsdauer gemäß § 4 der Verordnung zwischen der Saarländischen Krankenhausgesellschaft e.V. und…
§ 1 Abs. 2 SGBXISchVO NRWVerordnung über die Schiedsstelle nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch
Die Geschäfte der Schiedsstelle werden abwechselnd für jeweils eine Amtsperiode nach § 4 von den Organisationen der Kostenträger nach § 3 Absatz 2 und den…
§ 1 Abs. 2 EinglSchiedsVO SNEingliederungshilfe-Schiedsstellenverordnung
Die Geschäftsstelle der Schiedsstelle wird beim Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt eingerichtet. Der Vorsitzende leitet die…
§ 8 Abs. 1 KrPflSVVerordnung über die Schiedsstelle für die Festsetzung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhauspflegesatz-Schiedsstellenverordnung - KrPflSV) Vom 7. April 1986
Die Geschäfte der Schiedsstelle werden abwechselnd bei der Saarländischen Krankenhausgesellschaft e. V. und der Allgemeinen Ortskrankenkasse für das Saarland…