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Im Saarland wird eine Landesschiedsstelle nach § 114 SGB V mit Sitz in Saarbrücken errichtet.
Die Geschäftsführung der Schiedsstelle wechselt nach Ablauf der Amtsdauer gemäß § 4 der Verordnung zwischen der Saarländischen Krankenhausgesellschaft e.V. und der Allgemeinen Ortskrankenkasse für das Saarland. Für die erste Amtsperiode führt die Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V. Saarbrücken die Geschäfte der Schiedsstelle.