Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Geschäfte der Schiedsstelle werden abwechselnd bei der Saarländischen Krankenhausgesellschaft e. V. und der Allgemeinen Ortskrankenkasse für das Saarland geführt. Die beteiligten Organisationen bestimmen den Turnus für den Wechsel der Geschäftsstelle.
Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle unterliegen, insoweit als sie für die Schiedsstelle tätig sind, den Weisungen des Vorsitzenden.