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Die Landesverbände der Krankenkassen, die Verbände der Ersatzkassen, die Saarländische Krankenhausgesellschaft sowie die Kassenärztliche Vereinigung Saarland tragen die Kosten für die von ihnen bestellten Vertreter/Vertreterinnen sowie Stellvertreter/Stellvertreterinnen selbst.
Die sonstigen sächlichen und persönlichen Kosten der Geschäftsstelle trägt, soweit sie nicht durch Verfahrensgebühren abgedeckt sind, die Organisation, bei der die Geschäftsstelle der Landesschiedsstelle eingerichtet wird.
Die durch ein Widerspruchs- oder Klageverfahren entstehenden Kosten tragen für den Fall der zweiseitigen Verträge die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen einerseits sowie die Saarländische Krankenhausgesellschaft andererseits je zur Hälfte; bei den dreiseitigen Vertragsgegenständen sind die Kosten durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen, durch die Saarländische Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztliche Vereinigung Saarland je zu 1/3 aufzubringen.