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Der Landessportverband für das Saarland gibt sich eine Satzung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird und der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bedarf. Das Gleiche gilt für Änderungen der Satzung.
Die Satzung regelt die nähere Ausgestaltung der Vorschriften dieses Gesetzes.