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Organe des Landessportverbandes für das Saarland sind
die Mitgliederversammlung,
der Aufsichtsrat,
der Vorstand.
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben haben die Mitglieder der Organe die Vorschriften der Haushaltsordnung des Saarlandes und die Verwaltungsvorschriften zur Haushaltsordnung des Saarlandes[1] entsprechend anzuwenden und insbesondere die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
Vorstandsmitglieder können nicht gleichzeitig stimmberechtigtes Mitglied eines anderen Organs des Landessportverbandes für das Saarland sein.