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Der Vorstand besteht aus zwei Personen. Der Vorstand muss über die zur Führung des Verbandes erforderliche ökonomische und sportliche Fachkenntnis verfügen.
Die Vorstandsmitglieder werden durch den Aufsichtsrat für die Dauer von höchstens fünf Jahren bestellt und erhalten entsprechend befristete Anstellungsverträge. Wiederholte Bestellungen und Vertragsverlängerungen sind möglich. Die Vergütung soll sich an den für den öffentlichen Dienst geltenden Rahmenbedingungen orientieren.
Die Amtszeit endet durch Zeitablauf oder wenn der Aufsichtsrat das Vorstandsmitglied aus wichtigem Grund abberuft. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der dem Vorstandsamt zugrunde liegende Anstellungsvertrag endet oder eine Freistellung von der vertraglichen Leistungspflicht aus dem Anstellungsvertrag erfolgt.