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Der Vorstand besteht aus zwei Personen, einem kunst- und kulturwissenschaftlichen Vorstand und einem Verwaltungsvorstand.
Die Vorstandsmitglieder werden vom Kuratorium für die Dauer von höchstens 5 Jahren bestellt und erhalten entsprechend befristete Anstellungsverträge. Wiederholte Bestellungen und Vertragsverlängerungen sind möglich.
Die Amtszeit endet durch Zeitablauf oder wenn das Kuratorium das Vorstandsmitglied aus wichtigem Grund abberuft. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der dem Vorstandsamt zu Grunde liegende Anstellungsvertrag endet oder eine Freistellung von der vertraglichen Leistungspflicht aus dem Anstellungsvertrag erfolgt.