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Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich durchzuführen.
In der Mitgliederversammlung sind die von dem jeweiligen Mitglied gewählten Vertreter teilnahme- und stimmberechtigt. Insgesamt besteht die Mitgliederversammlung aus höchstens 101 Vertretern. Die Zahl der von den Mitgliedern zu entsendenden Vertreter bemisst sich nach der jeweiligen Mitgliederstärke. Jedes ordentliche und korporative Mitglied erhält jedoch mindestens eine Stimme.
Die Mitgliederversammlung beschließt über alle Angelegenheiten des Landessportverbandes für das Saarland, soweit nichts anderes bestimmt ist, insbesondere über die Änderung der Satzung. Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates. Sie nimmt die Berichte des Vorstands und des Aufsichtsrates entgegen und entscheidet über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrates. Sie beschließt und genehmigt den Wirtschaftsplan.
Die Mitgliederversammlung wählt einen öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer, dem der Jahresabschluss und der Lagebericht zur Prüfung vorzulegen ist. Der Wahl des Wirtschaftsprüfers muss ein Vergabeverfahren vorausgehen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit hat ein Wechsel des Wirtschaftsprüfers spätestens nach fünf Prüfungsjahren zu erfolgen.