Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Landessportverband für das Saarland bestreitet seine Aufgaben insbesondere aus Mitteln gemäß dem Saarländischen Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland sowie aus Zuwendungen.
Der Landessportverband für das Saarland hat das Recht, von seinen Mitgliedern Beiträge zu erheben. Über die Höhe der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.