LuftFzgG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 LuftFzgGGesetz über Rechte an Luftfahrzeugen · Erster Teil, Erster Abschnitt § 1§ 3 Ein Registerpfandrecht kann auch für eine zukünftige oder eine bedingte Forderung bestellt werden. § 1