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Aufwendungen für das Befördern des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung werden als Pauschale erstattet. Die pauschale Erstattung beträgt
bei einem Einpersonenhaushalt und einer Wohnfläche der neuen Wohnung bis zu 50 Quadratmetern 1 000 Euro,
bei einem Zweipersonenhaushalt oder einer Wohnfläche der neuen Wohnung bis zu 80 Quadratmetern 1 500 Euro,
bei einem Dreipersonenhaushalt oder einer Wohnfläche der neuen Wohnung bis zu 110 Quadratmetern 2 500 Euro und
bei einem Vier- oder Mehrpersonenhaushalt oder einer Wohnfläche der neuen Wohnung von mehr als 110 Quadratmetern 4 000 Euro.
Das für die Berechtigten günstigere Kriterium ist ausschlaggebend.
Der berechtigten Person werden Beförderungsauslagen für ein Umzugsvolumen von bis zu 100 Kubikmetern erstattet. Zieht eine berücksichtigungsfähige Person mit…
Zieht die berechtigte Person in eine ganz oder teilweise ausgestattete Dienstwohnung, werden ihr die Auslagen für das Verpacken, Versichern und Lagern des…
für Berechtigte 1 000 Euro und
Die Vorbereitung des Umzugs, das Suchen und Besichtigen einer Wohnung und die Umzugsreise der oder des Berechtigten und der zur häuslichen Gemeinschaft…
Die Fahrtkostenerstattung beträgt für jede Fahrt von der Wohnung zur neuen Dienststelle 20 Cent für jeden Entfernungskilometer, der die Strecke zwischen Wohnung…
Zu den Kosten der Hin- und Rückfahrt einschließlich der Gepäckbeförderung wird ein Zuschuss von 200 Euro gezahlt. Bei Nutzung eines nichtöffentlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.