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Mit dem Ziel der Behebung von Defiziten im Bereich der öffentlichen Infrastruktur und der Schaffung von Wirtschaftswachstum überlässt der Bund den Ländern gemäß Artikel 143h Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes einen Betrag von insgesamt 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Finanzierung von Sachinvestitionen in Infrastruktur, die in die Aufgabenzuständigkeit der Länder und Kommunen fällt.
Zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender Schulen und berufsbildender Schulen unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der…
Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher…
Den Ländern stehen aus dem Sondervermögen bis zu 100 Milliarden Euro für Investitionen in ihre Infrastruktur nach Maßgabe des Gesetzes gemäß Artikel 143h Absatz…
Aus dem Sondervermögen des Bundes Infrastruktur und Klimaneutralität nach Artikel 143h des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland stehen den Ländern…
Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Landtages im Haushaltsplan nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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