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Aus dem Sondervermögen des Bundes Infrastruktur und Klimaneutralität nach Artikel 143h des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland stehen den Ländern 100 000 000 000 Euro für Investitionen in deren Infrastruktur zur Verfügung. Das Land Nordrhein-Westfalen erhält hiervon einen Anteil von 21,0956 Prozent. Mit dem Ziel der Behebung von Defiziten im Bereich der Infrastruktur erhält das Land Nordrhein-Westfalen damit zur Finanzierung von Sachinvestitionen in Infrastruktur einen Betrag von 21 095 600 000 Euro. Von den Mitteln für Sachinvestitionen aus dem Sondervermögen des Bundes in Höhe von 21 095 600 000 Euro stehen den Gemeinden und den Kreisen 12 695 600 000 Euro und dem Land 8 400 000 000 Euro zu.
Die Investitionsmittel in Höhe von 8 400 000 000 Euro werden für Sachinvestitionen des Landes in Infrastruktur in folgenden Bereichen und folgender Höhe…
Mit dem Ziel der Behebung von Defiziten im Bereich der öffentlichen Infrastruktur und der Schaffung von Wirtschaftswachstum überlässt der Bund den Ländern gemäß…
Den Ländern stehen aus dem Sondervermögen bis zu 100 Milliarden Euro für Investitionen in ihre Infrastruktur nach Maßgabe des Gesetzes gemäß Artikel 143h Absatz…
Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher…
Zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender Schulen und berufsbildender Schulen unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der…
Zur Erfüllung dieses Zwecks stellt das Land Nordrhein-Westfalen dem Sondervermögen Mittel bis zur Höhe von 5 Milliarden Euro bereit.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.