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Für die Beamtinnen und Beamten der Deutschen Rentenversicherung Saarland gelten die bundesrechtlichen Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung in der jeweiligen Fassung entsprechend.