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Der Umfang der Lehrverpflichtung wird nach Lehrveranstaltungsstunden angegeben. Eine Lehrveranstaltungsstunde umfasst eine Lehrtätigkeit von mindestens 45 Minuten je Woche der jeweils maßgeblichen Vorlesungszeit des Semesters.
Digital gestützte Lehrveranstaltungen sind solche, die ausschließlich online stattfinden oder neben oder während in Präsenz stattfindender Lehre in nicht nur unerheblichem Umfang digitale Lehr- und Lernelemente enthalten. Sie sind Lehrveranstaltungen im Sinne dieser Verordnung. Insbesondere die Digitallehre im Sinne des § 12 Absatz 1 Nummer 4 der Hochschul-Digitalverordnung vom 30. Oktober 2020 (GV. NRW. S. 1056), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. September 2023 (GV. NRW. S. 1116) geändert worden ist, ist eine digital gestützte Lehrveranstaltung im Sinne des Satzes 1.
Lehrverpflichtung ist die Verpflichtung für das hauptamtliche Lehrpersonal, in bestimmtem Umfang Lehrveranstaltungen durchzuführen. Der Umfang der…
Der Umfang der Lehrverpflichtung wird nach Lehrveranstaltungsstunden angegeben. Eine Lehrveranstaltungsstunde umfasst eine Lehrtätigkeit von mindestens 45…
Lehrveranstaltung: eine über das ganze Semester in regelmäßigen Zeitabständen oder als Blockveranstaltung stattfindende Unterrichtseinheit, die sich in einzelne…
Eine Lehrveranstaltungsstunde umfasst mindestens 45 Minuten Lehrzeit je Woche der Vorlesungszeit des Semesters. Bei künstlerischem Einzel- und Gruppenunterricht…
4 Lehrveranstaltungsstunden in der ersten Anstellungsphase und 5 Lehrveranstaltungsstunden in der zweiten Anstellungsphase
Wenn der zeitliche Aufwand, welcher für digital gestützte Lehrveranstaltungen aufgewendet wird (digitaler Lehraufwand), dem zeitlichen Aufwand, welcher für in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.