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Die Lehrenden der Fernuniversität haben grundsätzlich die gleiche Lehrverpflichtung wie entsprechende Lehrende an Präsenzuniversitäten. Bei im Wege der Fernlehre durchgeführten Lehrveranstaltungen wird die Einheit von einer Lehrveranstaltungsstunde rechnerisch einer Lehrveranstaltungsstunde an einer Präsenzuniversität gleichgesetzt. Dabei entspricht ein im Wege der Fernlehre angebotener und von den Lehrenden selbst erstellter oder grundlegend überarbeiteter Kurs rechnerisch der Einheit einer Lehrveranstaltungsstunde. Er wird daher mit dem Faktor 1 berücksichtigt. Werden die Kurse nicht von den Lehrenden erstellt und auch nicht grundlegend von ihnen überarbeitet, werden sie für sie mit dem Faktor 0,75 gewichtet. Studienmaterial, das als Basistext mit Leitprogramm oder als Reader erstellt worden ist, wird mit dem Faktor 0,1 gewichtet. Präsenzveranstaltungen und Betreuungstätigkeiten bei Abschlussarbeiten werden in gleicher Weise berücksichtigt wie an Präsenzuniversitäten.
Absatz 2 gilt bei hauptamtlicher Tätigkeit im Bereich des Verbundstudiums entsprechend. Dabei entspricht ein Kurs im Sinne des Absatzes 2 Satz 3 im Verbundstudium einer Vorlesungs- beziehungsweise Übungsstunde.
Lehrveranstaltungen, die nicht in Wochenstunden je Studienjahr ausgedrückt sind, sind entsprechend umzurechnen.
Lehrveranstaltungen, die nicht in Wochenstunden je Semester ausgedrückt sind, sind entsprechend umzurechnen.
Als Lehrauftragsstunden werden die Lehrveranstaltungsstunden in die Berechnung einbezogen, die der Lehreinheit für den Ausbildungsaufwand nach § 13 Abs. 1 in…
Für Lehrende, die in Absatz 1 nicht besonders aufgeführt sind, gilt die Lehrverpflichtung der dort genannten Lehrenden, denen sie nach Amt und Aufgabe am…
Der Berechnung werden Lehreinheiten zugrunde gelegt, denen die Studiengänge zuzuordnen sind. Ein Studiengang ist der Lehreinheit zuzuordnen, bei der er den…
Lehrveranstaltungen, die nicht in Wochenstunden je Semester angegeben sind, sind entsprechend umzurechnen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.